Die BAFA-Vor-Ort-Beratung (Energieberatung vor Ort = beim Kunden) kann in Anspruch genommen werden von
- natürlichen Personen (Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden),
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,
- juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Die Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) umfasst folgende Leistungen:
- Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme des Objektes
- Feststellung des Ist-Zustandes durch Auswertung und Berechnung der Daten
- Erarbeitung eines individuellen Maßnahmenkataloges
- Berechnung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit inklusive Amortisationszeit
- Darstellung und Erläuterung möglicher Fördermaßnahmen durch KfW und/oder BAFA
- Erstellung eines Beratungsberichts in verständlicher Form und Abschlussgespräch mit Erläuterung des Beratungsberichts
Vor-Ort-Beratung wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst:
derzeit werden 60 % der Beratungskosten durch das BAFA getragen
Die BAFA Vorort-Beratung kann nur durch einen von der BAFA zugelassenen Berater durchgeführt werden.